LIFE - Climate Change Mitigation and Adaptation

LIFE Teilprogramm: Klimaschutz und Klimawandelanpassung

Das Teilprogramm Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel trägt zu einer nachhaltigen, energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und widerstandsfähigen Wirtschaft und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

Klimaschutz

Das Teilprogramm Klimaschutz unterstützt Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Landnutzung, Moorbewirtschaftung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Es werden Pilot-, Demonstrations- und Best-Practice-Projekte, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie zur Umsetzung und Entwicklung von EU-Politik und –Rechtsvorschriften gefördert. Darüber hinaus werden integrierte Ansätze zur Umsetzung von Klimaschutzstrategien und Aktionsplänen auf regionaler oder nationaler Ebene unterstützt.

Klimawandelanpassung

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Stadtanpassung und Landnutzungsplanung, Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, nachhaltiges Wassermanagement in dürregefährdeten Gebieten, Hochwasser- und Küstenmanagement, Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und des Tourismussektors und/oder Unterstützung der Regionen in äußerster Randlage der EU: Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse, insbesondere in Küstengebieten.

Maßnahmenbezogene Zuschüsse für Best-Practice-, Pilot- und Demonstrationsprojekte werden bereitgestellt, die zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen.

Integrierte Projekte, die die EU-Politik und -Strategie zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, werden ebenfalls gefördert.

Spezifische Ziele des Teilprogramms

Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Umweltvorschriften und -politiken der Union durch:

  • Entwicklung und Demonstration innovativer Techniken, Methoden und Ansätze, um die oben genannten Ziele der Europäischen Union zu erreichen.
  • Verbesserung der Steuerung und Verwaltung auf allen Ebenen (Governance), insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Einsatzes erfolgreicher Lösungen/Ansätze durch Replikation von Ergebnissen, Integration verwandter Ziele in andere Politiken und in Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors, Mobilisierung von Investitionen und Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.

 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
Europäisch & International
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Rechtsträger mit Sitz in einem EU Land oder einem mit LIFE assoziiertem Drittland. Sowie nach Unionsrecht geschaffene Rechtsträger und internationale Organisationen. Natürliche Personen sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert Standard Action Projects (SAPs): Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Systeme und Methoden. „Klassische Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekt“. Strategic Integrated Projects (SIPs): Projekte, mit denen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene von Behörden der Mitgliedstaaten erarbeitete Strategien oder Aktionspläne im Umwelt- oder Klimabereich umgesetzt werden. Technical Assistance Projects (TAPs): Unterschiedliche vorbereitende Tätigkeiten für SAPs, SNAPs und SIPs, sowie upscaling Aktivitäten von LIFE Projekten. Other Actions (OAs): Maßnahmen, die zum Erreichen des allgemeinen Ziels des LIFE-Programms erforderlich sind.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Verfügbarkeit von 13.07.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI ERICH PURKARTHOFER
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